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Corona -Hygienevorschriften - 13.01.2022

Corona - Vorschriften -

 

Ab  Donnerstag 13. Januar 2022 gültig:

Entsprechend sind hier die aktuellen Coronaschutzregeln für unser Trainingsinstitut:

Der Zutritt ins Training / Istitut ist erlaubt

  • für Personen bis 15 Jahren ohne besondere Testnachweise (auf Grund der Schultestungen) * Im Training kann hier auf die Maskenpflicht verzichtet werden.

  • für Personen ab 16 die am Training Teilnehmen oder Begleitpersonen, die ihre Kinder zum Training bringen und währenddessen im Trainingsraum od. im Institut bleiben benötigen neben dem Immunisierungsnachweis (geimpft, genesen) ein bescheinigtes (Schnelltest 24 Std. od. PCR-Test 48 Std.) negatives Testergebnis, welches bis zum Ende des Besuches im Trainingsinstitut noch gültig ist (2G+ für gemeinsamen Sport in Innenräumen).

  • Sollten o.a. Personen bereits geboostert sein oder 2 x geimpft und eine überstandene Coronainfektion gehabt haben (dann zählen diese wie geboostert) und benötigen keinen weiteren Coronaschnelltest * Im Training kann auf die Maskenpflicht verzichtet werden (Begleitpersonen jedoch nicht)

 

Hier findest Du die gültige Coronaschutzverordnung gültig bis einschließlich 12.01.2022

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/211229_coronaschvo_ab_30.12.2021_lesefassung.pdf
(Stand: 09.01.2022 -12:15 Uhr).

Eine neue Coronaschutzverordnung kommt spätestens zum 13.01.2022

"Boostern" ersetzt die zusätzliche Testpflicht (also 2G für "Geboosterte") dieser Zusatz wurde in die neue Coronaschutzverordnung des Land NRW aufgenommen.

Für alle Kurse gilt:

  • Die allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln sind einzuhalten.
    Dazu zählen:
    • Händewaschen! Reinigen Sie Ihre Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Desinfektionsmittel.
    • Augen, Nase und Mund nicht berühren! Hände können Viren aufnehmen und über Schleimhäute im Gesicht übertragen!
    • Atemhygiene einhalten! Bedecken Sie beim Husten oder Niesen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen und einem Taschentuch und entsorgen Sie dieses sofort.
  • Bei Erkrankungserscheinungen sind wir verpflichtet, den Zugang zum Trainingsinstitut zu verwehren. Das gilt auch bei Heuschnupfen u.ä. Es sei denn, es liegt eine ärztliche Bescheinigung vor.

      Bitte beim Eintreten und nach dem Toilettenbesuch die Hände waschen oder desinfizieren.